Erklärung zur Barrierefreiheit
(weiter unten finden Sie die Erklärungen zur Barrierefreiheit in leichter Sprache und Gebärdensprache)
Wir bemühen uns, diesen Webauftritt oder mobile Anwendung barrierefrei zu machen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit wird im Bremischen Behindertengleichstellungsgesetz verlangt. Die technischen Anforderungen zur Barrierefreiheit ergeben sich aus der BITV 2.0.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für den unter https://www.tif-bremerhaven.de veröffentlichten Webauftritt des Theaters im Fischereihafen.
Wie barrierefrei ist das Angebot?
Dieses Angebot ist nur teilweise barrierefrei. Es werden nur teilweise die Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 21.03.2025 durchgeführten Selbstbewertung
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Diese Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Unvereinbarkeit mit BITV 2.0
Bereiche, die nicht oder noch nicht barrierefrei sind:
Barrieren:
Beschreibung
- Die Webseite ist nicht mit Beschreibungen der dargestellten Bild-Inhalte ausgestattet und entspricht somit nicht der EN 301 549 9.1.1.1/WCAG 1.1.1.
- Die Webseite verfügt über keine Funktionen zur Generierung von Texten für zeitablaufbasierende mediale Inhalte und entspricht somit nicht der EN 301 549 9.1.2/WCAG 1.2. Eigene Mediale Inhalte in dieser Form sind nicht vorhanden, externe Inhalte können aber auftreten.
- Es liegen keine Übersetzungen der auf der Webseite verwendeten Texte in die Gebärdensprache oder einfache Sprache vor. Auch eine Vorlese-Funktion ist derzeit nicht eingebunden.
Maßnahmen
Sobald personelle und finanzielle Ressourcen verfügbar sind um die oben genannten Aspekte, unter Ausschluss der externen Inhalte, qualifiziert zu bearbeiten wird seitens des Theaters ein solcher Vorgang in die Wege geleitet werden.
Unverhältnismäßige Belastung
Teilbereiche, die nicht barrierefrei gestaltet sind, da es eine unverhältnismäßige Belastung wäre (BremBGG § 13 (5)):
Bereiche:
Beschreibung
Das Theater im Fischereihafen führt jährlich um die 100 unterschiedliche Aufführungen durch, welche größtenteils von Dritten in unserem Haus auf Basis von Gastspielverträgen durchgeführt werden. Sofern die uns zur Verfügung gestellten Inhalte nicht bereits barrierefrei sind, ist eine redaktionelle Bearbeitung unsererseits äußerst schwierig, zum einen wegen des zeitlichen Aufwands, zum anderen wegen den Vertragsmodalitäten mit den Künstlern und deren Agenten. Es läge hier ein dauerhafter Aufgabenbereich vor, welcher, ohne weiteres qualifiziertes Personal, nicht zu bewältigen wäre.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 25.03.2025 erstellt bzw. überarbeitet.
Möchten Sie Barrieren melden? (Feedback-Möglichkeit)
Wir möchten unser Angebot gerne weiter verbessern. Teilen Sie uns Ihre Probleme und Fragen zur digitalen Barrierefreiheit gerne mit:
Jörg Göddert
Tel. 0471 / 9 31 31 36
Mail tif@nord-com.net
Kontakt zur Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Falls Ihre Kontaktaufnahme mit der öffentlichen Stelle nicht erfolgreich war, können Sie sich an die Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik wenden. Diese bietet auch weitere Informationen zur Durchsetzung.